Stellungnahme zum „Energie- und Klimaprogramm Sachsen“

Der Verein „ostsachsen-wechselt e.V.“ lehnt das „Energie- und Klimaprogramm Sachsen“ mit Stand 12. Oktober 2011 ab. Die Sächsische Staatsregierung vertritt eine Position, die zu einer erheblichen Benachteiligung der Erneuerbaren Energien führt und voraussehbar werden lässt, dass die Klimaschutzziele nicht eingehalten werden. Der Klimawandel bringt erhebliche Veränderungen und Probleme mit sich, was die Sächsische Staatsregierung auch so sieht, doch hat sie kein zukunftsweisendes Konzept, wie dem zu begegnen ist. Die Nutzung der fossilen Brennstoffe, die für den größten Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, soll über Jahrzehnte festgeschrieben werden, während die Erneuerbaren Energien als störender Kostenfaktor benachteiligt werden.

 

Punkt 1: Die herkömmliche Energieerzeugung wird massiv gefördert

Die Sächsische Staatsregierung erklärt, dass sie auch für die Zukunft auf einen funktionierenden Energiemarkt setzt und einen „starren“ ordnungsrechtlichen Rahmen ablehnt. Sie hat dabei die EEG-Umlage im Auge und erklärt, diese würde einen wachsenden Kostenfaktor darstellen und müsste deshalb auf ein notwendiges Minimum gesenkt werden. Als Gegenbeispiel wird die Braunkohlenverstromung angeführt, die angeblich subventionsfrei ist.

Es ist ein weitreichendes Ziel, was sich die Sächsische Staatsregierung gesteckt hat, wollte sie tatsächlich einen Energiemarkt, der frei ist von wettbewerbsverzerrenden Faktoren. Sämtliche direkten und indirekten Subventionen müssten dafür abgeschafft werden. Z.B. müsste die Erzeugung der Atomenergie denselben Versicherungspflichten unterstellt werden, wie andere Erzeugungsarten, was den Atomstrom aber unbezahlbar machen würde.[1] Ebenso wurde nachgewiesen, dass die Braunkohlenverstromung jedes Jahr mit Millionensummen auf verschiedenste Weisen indirekt subventioniert wird.[2]

Es existiert also ein ordnungsrechtlicher Rahmen, der in seiner Verfasstheit die herkömmliche Energieerzeugung massiv subventioniert.

 

Punkt 2: Erneuerbare Energien sind keine Kostentreiber

Die Kosten des Umbaus des deutschen Energiesystems zur verstärkten Nutzung der Erneuerbaren Energien werden immer wieder als ein wachsender Kostenfaktor angesehen, der die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb benachteiligt. Die Sächsische Staatsregierung sieht es in ihrem Energiekonzept ebenso. Dabei werden aber meistens verschiedene Details verschwiegen.

Auf der einen Seite hat das Bundeswirtschaftsministerium energieintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit. Der Fehlbetrag von etwa 500 Mio. € muss von den privaten Haushalten und den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) beglichen werden. Presseberichten[3] zufolge wurden die großen Energieverbraucher auch von der Zahlung der EEG-Umlage befreit, was einen Fehlbetrag von 2,1 Milliarden € verursacht und ebenfalls von den privaten Haushalten und den KMU beglichen werden muss.

Andererseits wird nicht benannt, dass die Kostenschätzung der EEG-Umlage zu hoch war und das mehreingenommene Geld nun verrechnet wird. Außerdem wird im Energiekonzept die Senkung der Erzeugungskosten für Ökostrom nicht erwähnt. Seit 2004 sind z.B. die Kosten der Solarstromerzeugung um 50% gefallen. Die Bundesnetzagentur schätzt die Kostensenkung an der Strombörse durch den von den Erneuerbaren Energien verursachten „Merit-Order-Effekt“ um etwa ein Drittel der EEG-Kosten. Für die energieintensiven Unternehmen, die von der Zahlung der EEG-Umlage befreit sind, entsteht dadurch eine absolute Kostensenkung an der Strombörse von rund 1 ct/kWh.


Punkt 3: Braunkohleverstromung verhindert die Erreichung der Klimaschutzziele und die Energiesicherheit ist in der Zukunft nicht gewährleistet

Die Sächsische Staatsregierung favorisiert die Braunkohlenverstromung, weil sie angeblich kostengünstig ist. Dass diese These nicht haltbar ist, wird bereits aus der Betrachtung der indirekten Subventionen ersichtlich. Die sächsische Staatsregierung berichtet im „Energie- und Klimaprogramm“ über die Auswirkungen der Klimaveränderungen, prognostiziert aber nicht die Kostenhöhe der Klimaveränderungen und der Anpassungen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat in ihrem Bericht „Kosten des Klimawandels ungleich verteilt: Wirtschaftsschwache Bundesländer trifft es am härtesten“[4] (2008) Kosten in Höhe von 35 Milliarden € prognostiziert, die bis zum Jahr 2050 auf Sachsen zukommen. Diese Kosten müssen zum Teil der Braunkohleverstromung zugerechnet werden, denn sie ist eine der größten CO2-Emissionsquellen.

Die Sächsische Staatsregierung ist sich dieses Umstandes wohl bewusst und favorisiert deshalb die Braunkohlenverstromung mit integrierter CO2-Abscheidung. Sie setzt die Hoffnungen darauf, dass diese Technologie ab 2020 für Großanlagen einsatzbereit ist. Dieser Zeitpunkt ist nicht realistisch, denn die Prognosen der Energieversorger besagen, dass diese Technologie nicht vor 2030 im großtechnischen Maßstab anwendbar ist. Zudem gibt die Sächsische Staatsregierung nicht den Stand der Entwicklung dieser Technologie wieder, denn nach dem bisherigen Forschungsstand wird sich der Wirkungsgrad der Braunkohlenkraftwerke drastisch verringern und der Kohleverbrauch wird ebenso drastisch erhöht. Die Prognose der Sächsischen Staatsregierung, die sächsischen Braunkohlevorkommen würden noch für mehrere Generationen ausreichen, trägt dieser Faktenlage nicht Rechnung. Die Investitionssummen für ein Braunkohlenkraftwerk können um bis zu 91% steigen, was sich natürlich auch auf den Strompreis auswirken wird. Die Prognosen der Energiewirtschaft gehen auch davon aus, dass der größte Teil der Braunkohlenkraftwerke nicht mit der CCS-Technologie ausgerüstet werden können, denn die Wirtschaftlichkeit der Abscheidung und Einlagerung des CO2 setzt einen Transportweg unter 100km voraus und in Sachsen gibt es keine relevanten Lagerstätten für das abgeschiedene CO2.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kommt ebenso zu dem Schluss, dass sich in Zukunft die Energiesicherheit auf Basis von Braunkohlenverstromung nicht sichern lässt. Geringere Niederschläge bedeuten, dass weniger Wasser für die Kohlekraftwerke zur Verfügung steht. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in Hitzeperioden, die durch den Klimawandel zunehmen, vermehrt Kraftwerke ihren Betrieb drosseln müssen.


Fazit:

Das „Energie- und Klimaprogramm Sachsen“ beruht mehr auf Ideologie als auf Vernunft und muss dringend überarbeitet werden. Braunkohlenverstromung schützt nicht vor dem Klimawandel, sondern fördert ihn beträchtlich, denn eine CO2-Abscheidung ist nach dem Stand der Technik und Forschung in Sachsen nicht möglich. Sämtliche Kosten aus dem Klimawandel müssen in die Beurteilung der Energieträger einfließen. Außerdem muss die Einschätzung der Erneuerbaren Energien faktengebunden sein.

Daraus folgt, dass eine stärkere Förderung der Erneuerbaren Energien festgeschrieben und umgesetzt werde muss, während eine Neueinschätzung der Braunkohlenverstromung auf Grundlage aller tatsächlich anfallenden Kosten bei Wegfall aller indirekten Subventionen vorzunehmen ist.